AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen Stietz-Villa, Stietzstraße 21, 19395 Plau am See


I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen den Vermietern der Ferienwohnung „Stietz-Villa“, Stietzstraße 21, 19395 Plau am See (im Weiteren „Vermieter“, oder „wir“ bzw. „uns“ genannt) und dem Kunden über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieter.

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn und soweit das mit dem Vermieter ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart wurde.

3. Vertragssprache ist Deutsch.


II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt 

1. Angebote des Vermieters sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vermieters zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Buchung schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Für das Zustandekommen von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt Ziffer III.

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters, die mindestens in Textform vorliegen muss. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB ist abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, also den Vertrag nicht zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmter Ferienwohnung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Ferienwohnung am Anreisetag ab 15:30 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die gebuchte Ferienwohnung ist vom Kunden bis spätestens 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen, sofern mit dem Vermieter nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens um 10:30 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

5. Die Nutzung der Ferienwohnung ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Der Vermieter behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Vermieterveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.


III. Preise, Zahlung, Leistungen 

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann der Betreiber den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Vermieter eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.

3. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.

4. Rechnungen des Vermieters sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Zahlungsverzug. Reklamationen zur Rechnungslegung sind bis 3 Tage nach bekannt werden gegenüber dem Vermieter mitzuteilen.

5. Tiere dürfen von Kunden nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Bezahlung eines Zuschlages mitgebracht werden. In Gemeinschaftsräume des Vermieters dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.


IV. Rücktritt des Vermieters 

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen- Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden, wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;- wenn der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

3. Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


V. Stornierung durch den Kunden 

1. Stornierungen haben mindestens in Textform zu erfolgen.

2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes: 

a) Der Vermieter räumt dem Kunden bei der Buchung ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 30 Tage vor Anreise ein. Bei einer kürzeren Stornierung werden unter Punkt V. 2.b) aufgeführte Kosten in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch bei einer vorzeitigen Abreise.

b) Bei einer Stornierung zwischen 30 Tagen und 15 Tagen vor Anreisetag werden 50% des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch bei einer vorzeitigen Abreise. Bei einer Reservierung in Verbindung mit gebündelten Leistungen (Angebote), berechnen wir 60% des vereinbarten Angebotspreises.

c) Bei einer Stornierung zwischen 15 Tagen und 0 Tagen vor Anreisetag werden 100% des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch bei einer vorzeitigen Abreise.

4. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Vermieter des einen höheren Schadens vorbehalten.


VI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse 

1. Soweit der Vermieter für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt dem Vermieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Der Kunde ist mit Zustimmung des Vermieters berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Vermieter ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.

3. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des Vermieters ungenutzt, ist der Vermieter berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.


VII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände 

1. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt.

2. Mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf der Vermieter die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände auf dem Grundstück des Vermieters, kann der Vermieter für die Dauer des Verbleibs Raummiete bzw. Abstellgebühren berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter des eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Gegenständen erfolgt eben-falls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Vermieters gebracht worden sind.

3. Fluchtwege und Notausgänge müssen von Gegenständen aller Art freigehalten werden.

4. Der Kunde hat für Beschädigungen, die durch Ihn oder sonstiger Personen die sich während seiner Mietdauer in der Ferienwohnung aufgehalten haben, einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden, hierfür die notwendigen Versicherungen abzuschließen.

5. Der Einsatz von Pyrotechnik (auch Wunderkerzen, Nebelmaschinen oder anderes Feuerwerk) ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung kann Seitens des Vermieters erteilt werden, sofern der Kunde eine entsprechende Versicherungspolice (Inventarversicherung zum Neuwert) nachweist.


VIII. Haftung des Vermieters 

1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

2. Schadensersatzansprüche außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Vermietergarage oder auf einem Vermieterparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Vermietergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Vermieter nicht, soweit das Vermieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Vermietergrundstückes dem Vermieter geltend gemacht werden.

4. Fundsachen bzw. liegen gebliebene/vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kosten-erstattung nachgesandt. Das Vermieter wird die Gegenstände für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren. Danach werden die Gegenstände, sofern ersichtlicher Wert besteht, dem örtlichen Fundbüro übergeben.


IX. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden und Kosten an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Vermieter ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.


X. Information zur Streitbeilegung aus Onlineverträgen

Die Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission ist über folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sollten einmal Meinungsverschiedenheit aus unserem Vertrag entstehen, so sind wir bemüht diese in beidseitigem Interesse beizulegen. An der Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter info@Stietz-Villa.de.


XI. Schlussbestimmungen 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.

3. Gerichtsstand ist- wenn der Vertragspartner des Vermieters Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Vermieters. Sofern der Vertragspartner des Vermieters keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Das Vermieter ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermieteraufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand Januar 2025